Governance Mining — was ausgewertet wird und was nicht
Diese Seite ist für Arbeitnehmervertretungen, Datenschutzbeauftragte und Tenant-Admins geschrieben. Sie erklärt die Zusagen, die Governance Mining einhält — und nennt ausdrücklich, was die Plattform nicht tut.
Die verbindliche Fassung steht in der Anwendung, nicht hier. Unter Governance Mining → Auswertungsrahmen erzeugt die Plattform eine Verarbeitungsbeschreibung aus der tatsächlichen Konfiguration deines Mandanten — mit Fassung und Datum. Schaltet ein Admin etwas dazu, ändert sich dieses Dokument. Diese Hilfeseite erklärt die Regeln; die geltenden Werte stehen dort. So kann keine Zahl in der Dokumentation von der Zahl in der Software abweichen.
Die drei tragenden Zusagen
Abschnitt betitelt „Die drei tragenden Zusagen“1. Die Achse ist das Objekt, nicht die Person
Abschnitt betitelt „1. Die Achse ist das Objekt, nicht die Person“Jede Aussage von Governance Mining betrifft eine Rolle, einen Wertstrom, eine Beziehung — nie eine Person. Auch die Selbstgenehmigung, die naturgemäß Personen berührt, wird je Objekt gezählt: „an diesem Wertstrom wurden zwei Änderungen von der einreichenden Person selbst genehmigt”. Der Beleg nennt Änderung und Datum, keinen Namen.
Der Grund, warum der Freigabeprozess überhaupt Personen führt, ist die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen — genau deshalb entstehen daraus keine Personenkennzahlen.
2. Ohne Datengrundlage keine Aussage
Abschnitt betitelt „2. Ohne Datengrundlage keine Aussage“Die Zuordnung eines Benutzerkontos zu einer Person ist freiwillig. Fehlt sie, kann die Plattform eine Selbstgenehmigung nicht feststellen — und sagt genau das. Sie sagt nicht „es gibt keine”. Diese Unterscheidung ist beabsichtigt: eine Entwarnung, die auf fehlenden Daten beruht, wäre eine falsche Zusicherung.
Dasselbe Prinzip gilt überall: was nicht auswertbar war, erscheint als Zurückhaltung mit Grund und Anzahl — nie als „nichts gefunden”.
3. Kein Sprachmodell rechnet
Abschnitt betitelt „3. Kein Sprachmodell rechnet“Jede Zahl, jede Einstufung und jede Rangfolge entsteht deterministisch aus dem Modell. Der Assistent darf Befunde erklären und formulieren; er bestimmt keine Einstufung, keine Schwelle und keine Reihenfolge. Er bekommt auch keinen Zugriff auf Akteure oder Vorgangskennungen.
Was diese Plattform nicht auswertet
Abschnitt betitelt „Was diese Plattform nicht auswertet“Diese Liste ist Teil des Produkts. Sie steht ebenso im Auswertungsrahmen in der Anwendung, damit sie nicht als Marketingaussage, sondern als überprüfbare Konfiguration erscheint.
- Keine Rangliste von Personen — in keiner Ansicht, auch nicht als sortierbare Spalte.
- Keine Durchlaufzeiten einzelner Personen. Statt „Person X braucht im Schnitt 4 Tage” gibt es „diese Entwürfe liegen länger als X Tage offen” — gleicher Nutzen, ohne Personenbewertung.
- Keine Lesevorgänge. Wer was angesehen hat, wird nicht erhoben. Diese Lücke bleibt bewusst offen.
- Keine Präsenz-, Anwesenheits- oder Arbeitszeitmuster.
- Keine Inhalte und keine Titel von Nachrichten, Terminen oder Dokumenten.
- Keine Produktivitätskennzahlen aus Quellcode-Systemen.
- Keine personenbezogenen Vorgangsarten — Bewerbung, Krankheit, Disziplinarverfahren, Hinweisgeber- und Beschwerdeverfahren sind als Quelle gesperrt, nicht nur voreingestellt aus. Der Unterschied ist entscheidend: eine Voreinstellung ließe sich umstellen. Die Sperre greift bereits in der Eignungsprüfung — taugt mein Vorgangsprotokoll für eine Prozessanalyse? — wird eine solche Vorgangsart angegeben, wird die Stichprobe nicht einmal ausgewertet.
- Keine Kennzahl unter der Mindestgruppengröße. Die Zelle bleibt leer; auch der Hinweis darauf nennt keine Zahl, aus der man zurückrechnen könnte.
Personenbezogene Auswertung: eigener Vertragsgegenstand
Abschnitt betitelt „Personenbezogene Auswertung: eigener Vertragsgegenstand“Eine Auswertung mit Personenbezug ist nicht Teil von Governance Mining. Sie ist eine
eigene Freischaltung (Personenbezogene Auswertung), die der Tenant-Admin deines
Mandanten ausdrücklich einschalten muss — sie berührt die betriebliche Mitbestimmung, deshalb
entscheidet ihr und nicht roleALPHA. Solange sie aus ist, liefern die betroffenen Endpunkte die
aggregierte Form — nicht einen Fehler und nicht die Rohform. So kann sie nicht versehentlich
mitgeschaltet werden. Schaltet roleALPHA sie im Auftrag ein, steht das mit Grund im Protokoll.
Ob sie für deinen Mandanten eingeschaltet ist, steht im Auswertungsrahmen.
Aufbewahrung
Abschnitt betitelt „Aufbewahrung“Drei verschiedene Dinge mit drei verschiedenen Fristen — die geltenden Werte stehen im Auswertungsrahmen:
| Was | Regel |
|---|---|
| Befunde | Erledigte und entschiedene Befunde verfallen nach der eingestellten Frist. Ein offener Befund verfällt nicht: er beschreibt einen aktuellen Zustand, und ein Verfall wäre ein stilles Vergessen. |
| Änderungshistorie (Commit-Log) | Metadaten der Freigabe: wer, wann, unter welchem Modus, mit welcher Begründung. Keine Feldwerte. |
| Änderungsprotokoll | Die Feldwerte einer Änderung liegen beim jeweiligen Data Node und verfallen dort. Nach Ablauf zeigt die Historie noch, dass geändert wurde, nicht mehr was. |
Mitbestimmung
Abschnitt betitelt „Mitbestimmung“Auswertungen, die Verhalten oder Leistung von Beschäftigten berühren können, unterliegen in Österreich den §§ 96, 96a ArbVG und regelmäßig einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO. Die Pflicht dazu liegt beim Kunden als Verantwortlichem; roleALPHA ist Auftragsverarbeiter. Die Verarbeitungsbeschreibung im Auswertungsrahmen ist gemacht, um genau diese Prüfung zu ermöglichen — sie ist zitierfähig, weil sie Fassung und Datum trägt und aus der echten Konfiguration entsteht.
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